Bild zum EU Beitritt von Kroatien am 01. Juli 2013
- Wichtiges in Kürze
- Land: Kroatien
- EU Beitritt
- Informationen über
- EU Beitritt
- Schengenland
- Vor- und Nachteile
- Änderungen
Kroatien ist seit Juli 2013 ein Mitglied der Europäischen Union und nun auch seit dem 01.01.2023 neues Mitglied des Schengen-Raums. Somit fallen die Kontrollen an den Binnengrenzen der Union weg und damit hoffentlich auch die langen Wartezeiten, in der Hochsaison, an den Grenzübergängen. Allerdings gilt nach wie vor die Pflicht einen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen, um sich bei vereinzelten, stichprobenartigen Personenkontrollen ausweisen zu können.
Kroatien ist nun der 20. Eurostaat und tauscht seine bisherige Landeswährung Kuna gegen den Euro ein. Beide Neuerungen erleichtern Millionen von Urlaubern das Leben ungemein - sie müssen kein Geld mehr tauschen und ersparen sich Wechselkursverluste. Man kann nun also auch ganz spontan und ohne große Vorplanung zu einem Last-Minute-Urlaub nach Kroatien aufbrechen.
Das kleine Land
Kroatien gehört zu den schönsten und beliebtesten Urlaubs- und Tourismuszielen Südeuropas. Neben den vielen historischen Sehenswürdigkeiten und Küstenstädten, die einen Flair von mittelalterlicher Schönheit vermitteln, sind vor allem aber die kroatischen Strände, entlang der Adria-Küste ein echtes Urlaubshighlight.
Während sich die Einen auf einen erholsamen Badeurlaub freuen, bevorzugen die Anderen einen Aktivurlaub mit Wandern und Trekking im Landesinneren. Dazu bieten sich die zahlreichen
National- und Naturparks an, die ein Highlight Europas sind. Lassen Sie sich verzaubern von malerischen Meeresbuchten, Naturparadiesen, dem reichen Kulturerbe und der Gastfreundschaft der Bevölkerung und besuchen Sie das Land der 1000 Inseln.
Welche Änderungen hatte der EU Beitritt für Urlauber
Schengen Abkommen
Kroatien gehört seit 2013 der Europäischen Union an und ist nun seit dem 01.01.2023 endlich auch Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Was bedeutet das konkret? Einreisende aus dem Schengen-Raum dürfen nun also ohne Passkontrollen die Grenze passieren. Es finden an der kroatischen Grenze also keine Grenzkontrollen mehr statt. Allerdings gilt nach wie vor die Pflicht, als Identitätsnachweis einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Viele "Nicht-EU-Bürger" benötigen allerdings seit dem EU-Beitritt ein Visum für die Einreise.
Weitere Informationen zu den
benötigten Reisedokumente nach Kroatien finden Sie hier.
Währung
10 Jahre nach dem EU-Beitritt hat Kroatien zum 01. Januar 2023 nun auch den
Euro, anstelle der Landeswährung Kuna (kurz HRK) eingeführt. Für Millionen von Urlaubern ist das eine große Erleichterung, denn sie müssen kein Geld mehr tauschen. Ab sofort ist eine Bezahlung nur noch in Euro möglich. Allerdings können Sie Kuna´s aus Ihrem letzten Urlaub noch bis zum 31.12.2023 gebührenfrei, bei Banken, in Kroatien umtauschen. Der Wechselkurs ist festgelegt: 1 Euro entspricht 7,5345 Kuna.
Weitere Informationen zur
Währung in Kroatien finden Sie hier.
Zollvorschriften
Seit dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 zur Europäischen Union wurde Kroatien in das Zollgebiet der EU integriert. Kroatische Ursprungswaren sind seitdem Ursprungswaren der EU. Seit diesem Datum gilt der
freie Warenverkehr. Das bedeutet für Waren, die innerhalb der EU hergestellt wurden oder bereits einmal an einer EU-Außengrenze verzollt wurden, dass diese frei und ohne Zoll-Kontrollen im EU-Raum transportiert werden dürfen.
Dadurch können Waren (= Gemeinschaftswaren) die sich im zollrechtlichen freien Verkehr befinden, ohne Zollkontrollen und ohne Zolldokumente zirkulieren. Dies bedeutet, dass es keine Warenkontrollen an den Grenzen (z.B. zu Slowenien oder Ungarn) mehr gibt. Somit fallen auch die Zollformalitäten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr mit dem neuen Mitgliedstaat Kroatien weg.
Für unverzollte Drittlandsware hingegen, die in der EU gehandelt werden, sind weiterhin Zollformalitäten erforderlich. Personen- sowie kraftfahrtrechtliche Kontrollen werden jedoch weiterhin stichpunktartig durchgeführt.
Weitere Infos finden Sie hier:
Einreisevorschriften und
Zollbestimmungen für Kroatien.
Fluggastrechte EU
Für die Flugreisenden von und nach Kroatien hat der Beitritt Kroatiens zur EU gleich mehrere Vorteile gebracht.
Die europäische Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 regelt nämlich, welche Rechte und Ansprüche Flugpassagieren zustehen. z.B. wenn der Flug nicht so verläuft, wie er zuvor gebucht wurde. Zu diesen Fluggastrechten gehören zum Beispiel auch Entschädigungen bei Annullierungen, bei Verspätungen oder anderweitigen Abweichungen im Flugplan.
Krankenzusatz-/ Auslandskrankenversicherung
Da Kroatien ein EU-Mitgliedsstaat ist, haben Sie hier mit der EU-Krankenkarte (ist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte von Ihrer normalen Krankenkasse aufgedruckt) Anspruch auf eine Behandlung. Allerdings übernimmt Ihre Krankenkasse lediglich die Behandlungskosten zum in Ihrem Land üblichen Satz. Das bedeutet, wenn Sie sich von einem niedergelassenen Arzt behandeln lassen, der eine privatärztliche Rechnung stellt, übernimmt Ihre Krankenkasse diese Kosten nicht oder nur teilweise.
Deshalb empfiehlt es sich immer
zusätzlich eine
Auslands- bzw. Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese ist nicht teuer und Sie haben in jedem Fall einen umfassenden Schutz und können sich weltweit als Patient versorgen lassen. Im Ernstfall benötigen Sie vielleicht einen Krankenrücktransport. Dieser ist nicht nur sehr teuer, sondern wird von Ihrer normalen Krankenversicherung in der Regel auch nicht übernommen.
Fahrzeughalter
Die Grüne Versicherungskarte (Achtung: Die Versicherungskarten sind nur ca. 3 Jahre lang gültig - bitte rechtzeitig prüfen!) ist bei Reisen innerhalb von EU-Ländern nicht zwingend erforderlich, wird vom ADAC aber weiterhin empfohlen, da diese als Versicherungsnachweis dient und bei einem Unfall die Abwicklung der Schadensregulierung erleichtert. Außerdem kann auf das frühere "D-Schild" auf dem PKW verzichtet werden, wenn das Auto mit dem EU-Kennzeichen versehen ist.
Haustiere im Urlaub
Für Urlauber, die Ihr Haustier wie z.B. eine Katze oder einen Hund mit nach Kroatien nehmen möchten, hat sich seit dem EU-Beitritt von Kroatien nichts geändert. Die Besitzer brauchen weiterhin einen gültigen EU-Heimtierausweis, den Sie bei jedem Tierarzt bekommen. Darin sind die Identität des Haustieres sowie alle notwendigen Impfungen dokumentiert.
Weitere Informationen zur
Einreise mit Haustier in Kroatien finden Sie hier.
Aktueller Stand
Um den positiven Trend der letzten Jahre auch künftig fortzuführen, muss sich der kroatische Tourismus immer wieder an Nachfrageveränderungen und internationale Trends anpassen. Sonne, Meer und gutes Essen alleine werden nicht ausreichen, will man die Einnahmen aus dem Tourismus weiterhin erhöhen. Dazu wird vielmehr ein differenzierteres Angebot notwendig sein und vor allem eine Verlängerung der Saison, die sich zurzeit bestenfalls auf drei, in einigen Regionen gar nur auf zwei Monate erstreckt.
Profitiert vom EU-Beitritt hat wohl am ehesten der Tourismus, der das Land in den vergangenen Jahren wirtschaftlich vor dem Schlimmsten bewahrt hat. Der EU-Beitritt bringt dem Land neben großen Herausforderungen auch Chancen, die es zu nutzen gilt.
In den letzten Jahren hat gerade das Urlaubsland Kroatien von den vielen Krisen weltweit profitiert. Der Zulauf im Tourismus ist groß, da man Kroatien mit dem Auto erreichen kann und somit nicht abhängig von einem Dritten, wie z.B. Fluggesellschaft ist. Auch der Aufenthalt in einer Ferienwohnung/-haus, wo man für sich alleine ist, erscheint vielen sicherer und coronakonformer als in einer großen Hotelanlage.