Hier zeigen wir Ihnen welche Reisedokumente für Kroatien gültig sind
- Wichtiges in Kürze
- Land: Kroatien
- Reisedokumente
- Informationen über
- Ausweispapiere
- Nützliche Informationen
Um an der
Grenze nach Kroatien keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie sich vor dem Start in Ihren Urlaub über die Einreisebestimmungen für Kroatien informieren.
Vor allem sollten Sie spätestens bei Buchung Ihrer Urlaubsreise Ihre Ausweisdokumente prüfen, ob diese für die Dauer Ihres Aufenthaltes noch gültig sind, da eine Neubeantragung in der Regel mindestens 3-4 Wochen dauert.
Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien EU-Mitglied und seit dem 01.01.2023 auch offizielles Mitglied im Schengen-Abkommen. Somit können einreisende EU-Bürger die Grenze, auf dem Landweg, nun ohne Passkontrollen passieren. Allerdings ist das Mitführen eines Ausweisdokumentes weiterhin Pflicht, um sich bei stichprobenartigen Personenkontrollen ausweisen zu können. Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen (zu nicht EU-Ländern, wie z.B. Bosnien und Herzegowina, wo man auf dem Weg nach Dubrovnik ein kleines Stück - knapp 10 km - durchqueren muss), wird die Gültigkeit der Reisedokumente überprüft. Hier ist es also zwingend nötig, gültige Reisedokumente mit sich zu führen.
Die Aufenthalts-, Einreise- und Zollbestimmungen Kroatiens, entsprechen nun denen der Europäischen Union. Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des
Auswärtigen Amtes.
Es gibt unterschiedliche Vorschriften für die Einreise von EU Bürgern und Nicht EU Bürgern nach Kroatien. Hier finden Sie eine Übersicht auf was Sie achten müssen und mit welchen Dokumenten die Einreise nach Kroatien möglich ist.
Reisedokumente für Deutsche und EU-Bürger
Reisedokumente |
für die Einreise gültig |
Personalausweis
(für einen Aufenthalt bis 30 Tage) |
Ja |
Vorläufiger Personalausweis |
Ja |
Reisepass
(für einen Aufenthalt bis 3 Monate) |
Ja |
Vorläufiger Reisepass |
Ja |
Kinderreisepass
(maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig) |
Ja |
Fahrzeugdokumente bei Anreise
mit dem Auto |
nationaler Führerschein
Fahrzeugschein
Grüne Versicherungskarte (kein muss, wird aber empfohlen) |
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt.
Achtung
- Die Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein! (Bitte rechtzeitig prüfen, da Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können, sondern neu beantragt werden müssen, was in der Regel mindestens 3-4 Wochen dauert.)
- Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Alle Kinder benötigen ein eigenes Reise- bzw. Ausweisdokument! Sobald das 12. Lebensjahr des Kindes erreicht ist, verliert der Kinderreisepass seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt muss ein normaler Reisepass beantragt werden und ab dem 16. Lebensjahr ist ein Personalausweis oder Reisepass gültig. Seit 2007 werden auch für Kinder ab 0 Jahren Personalausweise ausgestellt.
- EU-Bürger (Geschäftsreisende und Touristen) dürfen sich ohne Visum bis zu 90 Tage pro Halbjahr im Land aufhalten. Wenn Sie beabsichtigen, länger als 3 Monate in Kroatien zu bleiben, müssen EU-Staatsangehörige spätestens 8 Tage nach Ablauf der Dreimonatsfrist, ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der zuständigen, örtlichen Polizeidienststelle anmelden.
- Alleinreisende Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern/Sorgeberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung / Reisevollmacht der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
- Fahrzeugdokumente: Fahrzeugführer benötigen einen Führerschein (alle Muster der deutschen Führerscheine, d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte, werden anerkannt) - der nationale Führerschein ist ausreichend, man benötigt keinen internationalen Führerschein! Außerdem benötigen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung).
- Die Grüne Versicherungskarte (Achtung: Die Versicherungskarten sind nur ca. 3 Jahre lang gültig - bitte rechtzeitig prüfen!) ist bei Reisen innerhalb von EU-Ländern nicht zwingend erforderlich, wird vom ADAC aber weiterhin empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Reisedokumente für Nicht EU-Bürger
Viele
nicht EU-Bürger benötigen ein Visum für die Einreise - dies ist aber immer abhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Kroatien ist seit dem 01.01.2023 ein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Staatsbürger von Nicht-EU-Staaten, die über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat verfügen, benötigen für die Einreise (bis 90 Tage pro Halbjahr) ihren Reisepass, aber kein Visum.
ACHTUNG - nicht EU-Bürger aus
Russland, Ukraine, Kosovo und Türkei benötigen
unbedingt ein Visum für die Einreise nach Kroatien, sonst werden sie an der Grenze abgewiesen!!! Seit Kroatiens EU-Beitritt, besteht z.B. für russische Staatsbürger für die Einreise nach Kroatien eine Visumpflicht (je nach gültigem deutschen Aufenthaltstitel). Fragen Sie unbedingt rechtzeitig, am besten schon beim Buchen Ihrer Reise, bei Ihrer zuständigen Botschaft nach.
Brauche ich ein Visum für Kroatien?
Nicht-EU Bürger, die keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, sollten sich unbedingt bei den Behörden ihres Heimatlandes über die aktuellen Bestimmungen informieren. Auskünfte erhalten Sie bei den folgenden Konsulaten:
Konsulate und Botschaften
Deutschland
- Berlin
- 0049 30 21915514 / berlin@mvep.hr
- Frankfurt
- 0049 69 7071005
- München
- 0049 89 90901650
- Hamburg
- 0049 40 3173933
- Stuttgart
- 0049 711 955710
- Düsseldorf
- 0049 211 3368062
Österreich
- Konsularabtl. Botschaft Wien
- 0043 1 5854844
- Kroatische Botschaft Wien
- 0043 1 4802083
Schweiz
- Generalkonsulat Zürich
- 0041 1 4228318
- Kroatische Botschaft Bern
- 0041 31 3520275
Botschaften in Kroatien
- Deutschland
- 00385 1 630 01 - 00 (oder -01, -02, -04)
- Österreich
- 00385 1 488 10 50
- Schweiz
- 00385 1 4878 800
Was tun, wenn ihre Ausweispapiere abgelaufen sind?
Falls ihr Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass zeitlich abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an Ihre
örtliche Gemeinde bzw. Kommune. Dort können Ihnen Passersatzpapiere ausgestellt werden. Z.B. ein vorläufiger Reisepass, welcher sofort vor Ort beim Amt ausgestellt wird. Dieser beinhaltet aber kein elektronisches Speichermedium (Chip). Sie können stattdessen auch einen Express-Reisepass beantragen, welcher in max. 72 Stunden ausgestellt wird und maschinenlesbar ist.
Kroatien ist seit dem 01.01.2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Deshalb fallen an der slowenisch-kroatisch Grenze die Grenz- und Passkontrollen endlich weg. Jedoch ist das Mitführen eines gültigen Ausweis-/Reisedokumentes für alle Reisenden, sowie für Kinder weiterhin Pflicht. Es können stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.
In Ausnahme- oder dringenden Fällen können Sie sich für die Einreise nach Kroatien, Österreich und
Slowenien auch an die
Bundespolizei wenden. Dort können Ihnen im Notfall
Passersatzdokumente oder ein Notreiseausweises ausgestellt werden.
Diese können aber nur in Verbindung mit dem abgelaufenen Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass ausgestellt werden (Lichtbild auf dem Ausweisdokument erforderlich). Einen
Online-Antrag hierfür finden Sie auf der
Homepage der deutschen Bundespolizei.
Die Antragstellung mit diesem Formular dient ausschließlich der schnelleren Abwicklung und ist keine Garantie für die tatsächliche Ausstellung des Dokuments.
Speziell für die Einreise nach Kroatien ist zusätzlich ein touristischer Nachweis (sprich Buchungsbestätigung / Voucher) notwendig um die kroatische Grenze überqueren zu können.
Kostenlose Hotline der Bundespolizei: 0800 6 888 000
-
Was tun, wenn Sie ihre Ausweispapiere vergessen haben?
Falls Sie kein gültiges Ausweisdokument dabei haben, können Sie bei einer stichprobenartigen Kontrolle an der Grenze zu Kroatien Probleme bekommen, da das Mitführen gültiger Ausweispapiere Pflicht ist. In diesem Fall müssten Sie zurück nach Deutschland fahren und sich z.B. bei der Bundespolizei in 83024 Rosenheim, Burgfriedstrasse 34, Tel. 08031/80260 einen Passersatz ausstellen lassen. Falls Sie sich schon in Slowenien befinden, können Sie sich evtl. auch an die Deutsche Botschaft in Ljubljana wenden.
Deutsche Botschaft Laibach
Prešernova cesta 27
1000
Ljubljana - Slowenien
-
- Erreichbarkeit der Botschaft:
Telefonisch: Mo. - Do. 8:00 - 16:30 Uhr, Fr. 8:00 - 14:00 Uhr
Sprechzeiten: Mo. - Do. 9:00 - 12:00 Uhr, Fr. 9:00 - 11:00 Uhr
Telefon: 00386 1 479 03 00
Schalteröffnungszeiten der Pass- und Visastelle:
Mo. - Do. 9.00 - 12.00 Uhr, Fr. 9.00 - 11.00 Uhr
Telefon: 00386 1 479 03 19
Für unaufschiebbare Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, unter der
Tel.-Nr. 00386 / 40 / 22 40 33. Bitte beachten Sie aber, dass der Bereitschaftsdienst keine Reisedokumente für den Grenzübertritt nach Kroatien ausstellen kann. Dies ist nur während der normalen Dienstzeiten von Montag bis Freitag möglich.
Registrierungspflicht für alle Touristen
Ausländische Touristen müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise beim örtlichen Tourismusbüro oder bei der Polizei anmelden.
Bei Unterbringung in einer Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einem Campingplatz, übernimmt dies in der Regel der Besitzer oder die Reiseagentur vor Ort. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht wird mit Geldstrafen geahndet.
Empfehlung
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich für verbindliche Auskünfte direkt an die Botschaft oder einem zuständigen Konsulat zu wenden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des kroatischen Innenministeriums
www.mup.gov.hr/en.
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