Einreise mit dem Haustier nach Kroatien
- Wichtiges in Kürze
- Land: Kroatien
- Einreise mit Haustier
- Informationen über
- Einreisebedingungen
- Maximale Anzahl
Kroatien ist ein beliebtes und hundefreundliches Urlaubsland, nicht nur wir Zweibeiner, sondern auch unsere Vierbeiner werden dort sehr herzlich aufgenommen. In den vielen Urlaubsregionen gibt es viele Unterkünfte wo Hunde erlaubt sind.
Für Urlauber, die Ihr Haustier wie z.B. Katze oder Hund mit nach Kroatien nehmen möchten, ändert sich seit dem EU-Beitritt von Kroatien (seit Juli 2013) nichts, es vereinfacht die Planung für den Sommer-Urlaub sogar. Die Besitzer brauchen weiterhin einen gültigen EU-Heimtierausweis, mit kurzer Beschreibung des Hundes, Name und Adresse des Hundehalters und eingetragene Impfungen, den sie bei jedem Tierarzt bekommen.
Die Einreise lebender Tiere ist nur möglich, mit einem tierärztlichen Zeugnis über den Gesundheitszustand des Haustieres. Außerdem muss das Tier eine Impfung gegen Tollwut haben und durch einen implantierten Mikrochip (Transponder) identifizierbar sein, falls es vor dem 1. Juli 2011 noch nicht gekennzeichnet war.
Was ist ein Haustier
Als Haustiere deklariert sind folgende Tierarten:
Gemäß Verordnung über Veterinärbedingungen (Tiergesundheit) beim nichtkommerziellen Transport (Handelszwecken) von Tieren.
- Hunde
- Katzen
- zahme Frettchen aus der Familie der Marder (Muselidae), wie Hausfrettchen, weißes, afrikanisches und amerikanisches Frettchen (auch Mustela putorius genannt)
- Nagetiere und Hauskaninchen
- wirbellose Tiere (außer Bienen und Krebsen)
- Reptilien
- Amphibien
- dekorative Tropenfische
- alle Vogelarten (außer Geflügel)
Einreisebedingungen für Haustiere
Haustiere die aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern mit niedrigem Risiko kommen, müssen:
- gegen Tollwut geimpft sein.
- von einem amtlich befugten Tierarzt ausgestellten Reisepass oder Zertifikat mitführen.
- mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Sollte das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der nicht den ISO-Standards 11784 oder 11785 entspricht, muss der Besitzer oder Begleiter ein entsprechendes Ablesegerät für den Mikrochip bereitstellen. Jederzeit müssen Name und Adresse des Besitzers feststellbar sein. Die Nummer des Mikrochips muss vom Tierarzt in den Reisepass oder das Zertifikat des Tieres eingetragen werden, das vom Besitzer oder Begleiter des Tieres mitzuführen ist.
- Darüber hinaus können die EU- Mitgliedstaaten die Einfuhr von weniger als drei Monate alten Tiere unter bestimmten Bedingungen gewähren.
Weitere Informationen zur Mitnahme von Haustieren
innerhalb der EU finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft → https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
und auch hier: → https://croatia.hr/de-DE/reise-info/nutzliche-informationen
Haustiere die aus Drittländern bzw. Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko kommen, müssen:
- durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein
- ein von einem amtlich befugten Tierarzt ausgestelltes Zertifikat oder bei der Rückkehr oder Wiedereinfuhr in die Republik Kroatien (Hunde aus Kroatien) einen Ausweis oder einen Reisepass mitführen, in der bzw. in dem die Einhaltung der Bestimmungen bescheinigt wird
- gegen Tollwut geimpft sein, einen Antikörperneutralisierungstest des Tollwutvirus von mindestens 0,5 IJ/ml gemacht haben. Die Antikörper-Titrierung sollte mindestens 1 Monat nach der Impfung und 3 Monate vor dem Transport von einem von der European Kommission zugelassenen Labor durchgeführt werden. (Der vorgeschriebene Zeitraum von drei Monaten kommt nicht bei jenen Haustieren zur Anwendung, die erneut in die Republik Kroatien einreisen und deren Reisedokument bestätigt, dass eine Titration der Antikörper mit positivem Resultat vorgenommen wurde, bevor das Tier das Kroatien verlassen hat.)
Darüber hinaus müssen Tiere, die nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich transportiert werden, gemäß dem in diesen Mitgliedstaaten geltenden Protokoll unter Quarantäne gestellt werden.
Für folgende Drittländer bzw. Nicht-EU-Länder gelten dieselben Bestimmungen wie innerhalb der EU-Gemeinschaft: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt.
Wenn Sie ihr Haustier in ein
außereuropäisches Land mitnehmen möchten, müssen Sie sich direkt bei der
Botschaft des Ziellandes in Berlin über die dort geltenden Bestimmungen informieren.
Weitere Informationen zur Einreise / Welpen
Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz innerhalb der EU grenzüberschreitend transportiert werden. Da die Tollwut-Erstimpfung aber erst frühestens im Alter von 12 Wochen gegeben werden kann und ein wirksamer Impfschutz erst nach 21 Tagen ausgebildet werden kann, dürfen
Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.
Tiere, die zu
kommerziellen Zwecken eingeführt und solche, die als Ware transportiert werden, müssen vor der Abfertigung tierärztlich untersucht werden.
Verantwortung für Ihr Haustier
Wenn Sie mit Ihrem Haustier nach Kroatien reisen, sind Sie für dieses voll verantwortlich. Sie übernehmen die volle Verantwortung für die Erfüllung der Einreisebedingungen. Überprüfen Sie also rechtzeitig, ob Ihr Haustier geimpft, bzw. nachgeimpft wurde und ob es einen gültigen Reisepass oder ein Tierarztzeugnis hat.
Wenn Ihr Haustier nicht die Einreisebedingungen erfüllt
Wird bei den Kontrollen, insbesondere an den Grenzübergangsstellen der EU, festgestellt, dass das Tier nicht den Anforderungen der EU-Verordnung entspricht oder nicht alle Einreisebedingungen erfüllt sind, kann dem Haustier die Einreise nach Kroatien verweigert werden oder das Tier kann in das Heimatland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden, bis zur Erfüllung der Gesundheitsanforderungen. Als äußerstes Mittel kann das Tier sogar getötet werden, sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich ist.
Als Besitzer, tragen Sie dann alleine alle entstandenen Kosten dieser Maßnahmen!
Maximale Anzahl der Tiere
Unter nichtkommerzieller Einfuhr von Tieren versteht man die Einfuhr von bis zu maximal 5 Haustieren. Die Einreise von bis zu 5 Haustieren ist an allen Grenzübergängen möglich. Mehr als 5 Tiere können allerdings nur an einem Grenzübergang mit einer tierärztlichen Prüfstelle einreisen.
Bei der Einreise in die Republik Kroatien werden Sie einer Dokumentationskontrolle und Identifizierung seitens eines Zollbeamten am Grenzübergang unterzogen. Solche Haustiere werden nicht als Ware betrachtet und müssen unbedingt in Begleitung ihrer Besitzer oder einer vom Besitzer befugten Person sein, die während der ganzen Reise für das Tier verantwortlich ist.
Tierärzte
In Kroatien sind Tierärzte noch nicht ganz so reichlich vertreten als bei uns. Wenn Sie außerhalb einer großen Stadt oder Touristenort Ihren Urlaub verbringen, raten wir Ihnen sich vorher zu erkundigen, wo im Notfall der nächste Tierarzt seine Praxis hat oder sich eine Tierarztklinik / Ambulanz befindet.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Entwicklung der Ländlichen Gebiete. Abt. für Veterinärmedizin unter: www.mps.hr
Gesundheit
Es besteht landesweit von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose / Lymekrankheit durch Zecken. Schützen Sie deshalb Ihren Hund durch ein Spray oder Spot-on gegen Zecken, eventuell in Kombination mit einem Zeckenhalsband.
Achtung nicht alle Produkte sind kombinierbar, fragen Sie Ihren Tierarzt. Vorsichtshalber sollten Sie nach jedem Aufenthalt im Freien Ihren Vierbeiner gut kontrollieren. Die Infektionskrankheit Leishmaniose kommt häufig in den Küstenregionen im Süden und auf den Inseln vor.
Da es keinen hundertprozentigen Schutz gibt, sollten Sie bei Verdacht auf Infektion Ihren Hund, wenn Sie wieder zu Hause sind, bei einem Tierarzt testen lassen. Tollwut kann in ganz Kroatien vorkommen.
Mit Hund im Restaurant
Im Allgemeinen steht einem Restaurantbesuch mit Ihrem Vierbeiner nichts im Wege. Die Kroaten sind sehr hundefreundlich und in vielen Restaurants bekommt Ihr Hund sogar eine Wasserschale angeboten.
Mit Hund am Strand
In der Regel sind zwar Hunde an den kroatischen Stränden verboten, aber dennoch gibt es die Möglichkeit an so genannten "Wildstränden", wie auch an den speziell für Hunde ausgewiesenen Stränden mit seinem Hund zu Baden.
Auch hier gilt natürlich das Tütchen für die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners nicht vergessen.
Genauere Informationen wo Sie mit Ihren Hund baden dürfen, finden Sie unter
Hundestrände in Kroatien.
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Hunde müssen an die Leine genommen werden
- Kampfhunde müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen
- In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen alle Hunde einen Maulkorb tragen
Empfehlung
Für einen erholsamen
Urlaub mit Hund in Kroatien empfehlen wir Ihnen den Frühling oder Herbst, da der Sommer sehr trocken und eher zu heiß für die Vierbeiner ist.
Genauere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der
Seite des Ministeriums für Landwirtschaft Kroatiens (https://poljoprivreda.gov.hr) - Fischerei und Entwicklung der ländlichen Gebiete – Abteilung für Veterinärmedizin. Telefon: 00385/ 1 610 9499; 00385/ 1 610 6703 und 00385/ 1 610 6455
oder auf der Internetseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html