Die Nautik Regeln für Kroatien
- Wichtiges in Kürze
- Land: Kroatien
- Überblick
- Einreise & Ausreise
- Gebühren
- Hafenbestimmungen
- Verkehrsbestimmungen
- Zollbestimmungen
Wer mit dem eigenen oder gemieteten Boot auf den kroatischen Gewässern unterwegs ist, muss sich natürlich an bestimmte Regeln halten.
Durch den Beitritt in die Europäische Union ergaben sich gewisse Änderungen der Nautik Regeln. Um Ihnen hierbei behilflich zu sein, stellen wir Ihnen nützliche Informationen für Nautiker in Kroatien zur Verfügung.
In unserem Berichten weisen wir Sie auf die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Bootsbesitzer, Gebühren, benötigte Dokumente, Zollbestimmungen, Hafen- und Verkehrsbestimmungen so wie viele weitere Infos rund um das Thema Nautik in Kroatien hin.
Einreise mit dem Boot nach Kroatien
Egal auf welche Weise Sie mit dem Wasserfahrzeug nach Kroatien einreisen, es gelten bestimmte Vorschriften, an die sich jeder Bootseigentümer halten muss. Hier finden Sie nützliche Informationen für Nautiker:
Einreise auf dem Landweg
Der Großteil aller Bootsbesitzer kommt über den Landweg nach Kroatien. Wer sein Boot mit dem Hänger, auf dem Autodach oder mit dem LKW nach Kroatien einführt, muss das Boot an der Grenze mündlich deklarieren.
Wichtig: Seit dem Jahre 2009 darf nur noch der Bootseigentümer oder ein berechtigter Spediteur mit ausgestellter Vollmacht vom Bootseigentümer, die kroatische Grenze nach mündlicher Deklaration überqueren.
Bei der Einfuhr einer Yacht durch eine Speditionsfirma, sollte im Voraus Kontakt mit der jeweiligen kroatischen Marina aufgenommen werden, um die benötigten Einfuhr- und Zollpapiere zu erhalten (wird in der Regeln von der Spedition übernommen). Weiter Infos finden Sie hier: »
Bootstransporte nach Kroatien
Der Wasserfahrzeugeigentümer hat nach Ankunft in Kroatien bzw. nach dem das Boot zu Wasser gelassen wird, folgende Schritte zu erledigen:
- Entgelte für die Schiffart-Sicherung entrichten
- Aufenthaltsgebühr zahlen - je nach Länge des Zeitraums
- Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.
Einreise auf dem Seeweg
Wer über den Seeweg mit dem Boot nach Kroatien einreist, ist verpflichtet auf dem kürzesten Weg in den nächstgelegenen Hafen einzulaufen und folgende Grenzformalitäten durchzuführen:
- Grenzkontrolle zu unterziehen
- Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen
- Entgelte für die Schiffart-Sicherung entrichten
- Aufenthaltsgebühr zahlen - je nach Länge des Zeitraums
- Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.
Ausreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Bevor Sie Kroatien mit dem Boot Kroatien wieder verlassen, müssen Sie sich der Grenzkontrolle unterziehen und die Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen. Sobald dies erledigt ist, müssen Sie die kroatischen Gewässer auf dem kürzesten Weg verlassen.
Aufenthaltsgebühren und Entgelte für Boote
Da Kroatien seit dem 01.07.2013 Mitglied der EU ist, gibt es einige Änderungen für die Regelung der Aufenthaltsgebühren und Entgelte für Bootsbesitzer.
Vignette und Entgelte
Bislang musste jeder Bootsbesitzer, der ein Wasserfahrzeug über 2,5m oder über 5 kW besitzt, bei der Anmeldung im Hafenamt eine Vignette kaufen und folgende Gebühren entrichten:
- Vignette
- Gebühr für die Schifffahrt-Sicherung
- Befeuerung
- Informative Seekarte
Seit
Beitritt der EU erhalten Sie bei der Anmeldung im Hafenamt keine Vignette mehr, sondern nur noch einen Zahlungsbeleg für die Entrichtung der Entgelte. Diesen bitte immer auf dem Boot mit sich führen. Alte im Jahr 2013 bereits ausgestellte Vignetten bleiben bis zum Ablauf weiterhin gültig.
Ab dem 01.04.2014 treten voraussichtlich einige Änderungen bezüglich der Entgelte in Kraft. Geplant ist eine weitere oder ersetzende Gebühr für "Entgelte für die Schifffahrtssicherung und für den Schutz gegen Umweltverschmutzung". Sobald wir eine offizielle Information darüber erhalten, werden wir es hier ergänzen!
Hier eine Übersichttabelle der zu entrichteten Entgelte. Die Gebühren für die Sicherung der Schifffahrt und für die Befeuerung richten sich nach der Länge des Wasserfahrzeuges:
Länge Wasserfahrzeug |
Schifffahrt-Sicherung |
Befeuerung |
Seekarte |
2,5 - 4 m |
27,40 € |
7,50 € |
2,60 € |
4 - 5 m |
36,50 € |
10,40 € |
2,60 € |
5 - 6 m |
45,70 € |
13,10 € |
2,60 € |
6 - 7 m |
68,50 € |
15,70 € |
2,60 € |
7 - 8 m |
82,20 € |
18,30 € |
2,60 € |
8 - 9 m |
95,90 € |
20,90 € |
2,60 € |
9 - 10 m |
109,60 € |
23,50 € |
2,60 € |
15 - 16 m |
182,70 € |
78,30 € |
2,60 € |
20 - 21 m |
205,50 € |
104,40 € |
2,60 € |
25 - 26 m |
205,50 € |
130,50 € |
2,60 € |
30 - 31 m |
228,40 € |
156,50 € |
2,60 € |
über 35 m |
228,40 € |
Länge m x 5,20 € |
2,60 € |
Stand: September 2013
Aufenthaltsgebühr
Boote über 5m, eingebauter Koje und die für Urlaub, Entspannung oder Kreuzfahrten genutzt werden, müssen einen zusätzliche Aufenthaltsgebühr bezahlen (bleibt voraussichtlich auch ab 01.04.2014 weiterhin bestehen).
Länge Wasserfahrzeug |
bis zu 8 Tage |
bis zu 15 Tage |
bis zu 30 Tage |
bis zu 90 Tage |
bis zu 1 Jahr |
5 - 9 m |
19,60 € |
39,20 € |
52,20 € |
78,30 € |
130,60 € |
9 - 12 m |
26,10 € |
45,70 € |
65,30 € |
84,90 € |
143,70 € |
12 - 15 m |
39,20 € |
52,24 € |
78,40 € |
98,- € |
169,80 € |
15 - 20 m |
52,24 € |
65,30 € |
91,40 € |
111,- € |
195,90 € |
über 20 m |
78,40 € |
104,50 € |
130,60 € |
169,80 € |
222,- € |
Stand: März 2010
Hafen- und Verkehrsbestimmungen
Die in Kroatien geltenden Hafen- und Verkehrsbestimmungen sind wie in den meisten Ländern sehr umfangreich und durch zahlreiche Ausnahmen und Verbote geregelt.
Abstand der Schiffe, Boote und Yachten bei Ihrer Fahrt vor der kroatischen Küste zu beachten haben:
- Segelschiffe und Motorboote müssen mindesten 50m Abstand zur Küste einhalten
- Yachten mindestens 150 m
- Schiffe mindestens 300 m
- Paddel- und Tretboote, Kajaks, Kanus, Ruderboote und Surfer dürfen auch in einem Abstand von weniger als 50m vor der Küste fahren
Zoll
Durch den Beitritt Kroatiens am 01.07.2013 in die Europäische Union gibt es einige Veränderungen, die man unbedingt beachten muss. Ein großes Thema das in vielen Forums heiß diskutiert wird, ist der Einfuhrzoll bzw. die eventuell anfallende Mehrwertsteuer. Hier finden Sie einen aktuellen Informationsbrief von der kroatischen Tourismuszentrale für Nautiker zum Thema Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer:
»
Mitteilung an Schiffseigner bezüglich der Eintragung von Wasserfahrzeugen in das kroatische Schiffsregister
Für offene Fragen, wenden Sie sich bitte an folgende Behörden:
- www.zoll.de
- www.croatia.hr
Alle Angaben ohne Gewähr - bitte Informieren Sie sich zur Sicherheit bei den offiziellen Behörden
Autor: Ferdinand Müller