FAQ - Fragen und Antworten
- Stornierung:
- Fragen ?
- Antworten !
- Themen
- Stornierung
- Stornokosten
- Reise umbuchen
- RRV-Versicherung
Wenn etwas dazwischen kommt
Sie haben schon Monate im voraus Ihre Urlaubsreise gebucht, sich auf einen wunderschönen Badeurlaub gefreut. Doch bis zum Antritt Ihrer Reise kann viel passieren! Sei es eine Krankheit, eine Verletzung, ein Unglücksfall in der Familie oder irgendein anderer Grund, der die bereits gebuchte und schon bezahlte Reise verhindert.
Kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen oder werden ausgerechnet 3 Tage vor Beginn der Reise die Kinder ernsthaft krank, müssen Sie Ihre Reisepläne oftmals über Bord werfen. Wenn man so kurzfristig die Urlaubsreise komplett absagen muss, also storniert, hat der Reiseveranstalter nicht mehr die Möglichkeit umzubuchen oder einen Ersatz zu finden. Dementsprechend hoch sind meist die Gebühren für die Stornierung. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Reise absagen.
Kurzfristige Stornierungen sollten Sie also wenn irgendwie möglich vermeiden.
Um das finanzielle Risiko so gering wie möglich zu halten und unnötig hohe Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine
Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Diese übernimmt in der Regel die anfallenden Stornokosten, vorausgesetzt der Rücktrittsgrund erfüllt die Versicherungsbedingungen.
Achtung: Urlauber müssen Ihre Reise sofort nach Eintritt des Versicherungsfalls schriftlich stornieren, um den Schaden möglichst gering zu halten!!!
Sollten Sie also aus nicht vorhersehbaren Gründen Ihre Reise umbuchen oder stornieren müssen, teilen Sie uns das bitte
unverzüglich schriftlich per Email, Fax oder Brief mit. Je nach Zeitpunkt Ihres Rücktritts fallen unterschiedlich hohe Stornokosten an, die in unseren
Allgemeine Geschäftsbedingungen unter 4.3 wie folgt aufgelistet sind.
Selbstverständlich beantworten wir Ihnen auch gerne alle Fragen, die hier unbeantwortet bleiben telefonisch unter
+49 (0) 9363 - 5335. Oder per Email unter
info@kroati.de oder unserem
Kontaktformular
Höhe der Stornokosten
Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d.h. je näher der Stornozeitpunkt (Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden) zum gebuchten Anreisedatum liegt, umso höher sind die Kosten.
Bei Reiserücktritt sind die Stornokosten in den AGB`s des Leistungsträgers maßgebend. Kroati-Reisen ist vom Leistungsträger mit dem Zahlungseinzug dieser Stornokosten beauftragt. Entscheidend für die Berechnung der Höhe der Stornokosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Kroati-Reisen oder der Buchungsstelle / Leistungsträger. Genauere Informationen zur Höhe der Stornokosten finden Sie auch unter den AGB´s des Leistungsträgers zum / im jeweiligen Objekt.
Kann ich meine Reise umbuchen?
Ein Anspruch auf eine Umbuchung nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft besteht nicht. Wenn Sie aber dennoch eine Umbuchung oder Änderung vornehmen möchten, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wenn Ihr Umbuchungswunsch möglich und umsetzbar ist, werden wir dem natürlich gerne entsprechen.
Es werden folgende Umbuchungsentgelte fällig:
Objekt - bzw. Reiseart * |
Höhe der Umbuchungskosten * |
bei Ferienwohnungen / -häuser |
bis 40 Tage vor Reiseantritt 20,00 € |
bei Hotel oder Apartmentanlagen |
bis 40 Tage vor Reiseantritt 20,00 € |
bei anderen Reisearten |
bis 40 Tage vor Reiseantritt 20,00 € |
bei kurzfristigen Umbuchungen |
unter 40 Tage vor Reiseantritt - Kosten auf Anfrage |
* Die Tabelle dient nur zur Übersicht. Rechtlich bindend sind unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wenn es sich leider nicht vermeiden lässt und Sie müssen Ihren Urlaub tatsächlich stornieren, sorgen Sie lieber vor, vermeiden Sie zusätzliche Stornokosten und schließen eine
Reiserücktrittskosten-Versicherung ab. Diese übernimmt in der Regel die anfallenden Stornokosten, vorausgesetzt der Rücktrittsgrund (z.B. Krankheit, schwerer Unfall, Tod einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen) erfüllt die Versicherungsbedingungen, ist also ein versichertes Ereignis. Lesen Sie sich also in jedem Fall die
Versicherungsbedingungen gründlich durch!!!
Es gibt Versicherungen
mit und
ohne Selbstbehalt. Auch der Umfang des Versicherungsschutzes, der versicherten Personen, Ausschlüsse von Versicherungsleistungen usw. unterscheiden sich, je nach Anbieter. Auch hier empfielt es sich die Vertragsbedingungen genau zu studieren.
-
Reise-Rücktritts-Versicherung URV
Sie können entweder extern eine beliebige Reiserücktrittskosten-Versicherung oder auch direkt bei uns beim Abschluss einer Buchung eine RRV abschließen.
Wir arbeiten mit der Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft - URV zusammen.
Reiseabbruchversicherung
Urlauber die zwar das Reiseziel erreichen, aber aus dringlichen Gründen den Urlaub abbrechen müssen, können sich dagegen mit einer sogenannte
Reiseabbruchversicherung finanziell schützen. Ein Abbruch der bereits angetretenen Reise ist kein Fall für die Reiserücktrittskosten-Versicherung. Diese übernimmt nur die Kosten für noch nicht angetretene Reise. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt hingegen die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten, sowie die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei vorzeitigem Urlaubsabbruch.
Reise-Rücktrittskosten inkl. Reise-Abbruch-Versicherung in einem Paket
Achten Sie bei Abschluss einer Versicherung also darauf um welche Art von Versicherung es sich handelt. Ist es nur eine Reiserücktrittskostenversicherung (oft als "Standard-Tarif" bezeichnet) oder eine Versicherung, die beide "Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung" in einem Paket (oft als "Premium" oder "Top-Schutz" bezeichnet) anbietet. Nicht das bei einem vorzeitigem Reise-Abbruch plötzlich das böse Erwachen kommt.
✔ Unsere
URV beinhaltet den
"Premium-Schutz", also Reise-Rücktrittskosten- + Reise-Abbruch-Versicherung in einem Paket. Sie sind hier also bestens abgesichert!
Was ist im Schadensfall zu tun?
Um den Schaden möglichst gering zu halten – bitte
unverzüglich nach Eintritt anzeigen bzw. stornieren.
Wenn Sie Ihre Reise aus unvorhersehbaren Gründen stornieren müssen, teilen Sie dies bitte unverzüglich schriftlich per Email, Fax oder Brief uns, also
Kroati-Reisen, sowie auch
Ihrer Reiserücktrittskostenversicherung, bei der Sie Ihre RRV abgeschlossen haben mit.
Sie sind verpflichtet alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadensminderungspflicht) !!!
Schadensmeldungen richten Sie bitte an:
Falls Sie die RRV über uns mitgebucht haben, teilen Sie Ihre Stornierung bitte auch der
Union Reiseversicherung AG direkt mit.
- Union Reiseversicherung AG
- Telefon: 06 81 / 8 44 – 75 55
- Reiseservice
- Telefax: 06 81 / 8 44 – 11 13
- D-66087 Saarbrücken
- E-Mail: reiseservice@urv.de
Das Schadensformular finden Sie hier:
"Schadenanzeige"
Stornokompass - die schnelle Hilfe:
Sollte durch Krankheit oder durch einen anderen versicherten Grund die Reise gefährdet sein, oder haben Sie Fragen zur Stornierung, bzw. Rückerstattung der Stornokosten, dann halten Sie bitte beim Anruf unter
+49 6 81 / 8 44 75 54 folgende Informationen für die Union Reiseversicherung (wenn Sie über uns mitgebucht haben) bereit.
Gleiches gilt auch für Ihre extern gebuchte RRV-Versicherung.
- Vor- und Nachname + Adresse
- Versicherungsnummer / Kunden-Nr.
- Buchungsbestätigung der Reise
- Reisetermin
- Höhe der Stornokosten
- Rücktrittsgrund (bei Erkrankung oder Unfall lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärztliches Attest incl. Diagnose / Unfallbericht ausstellen)
Rückerstattung der Stornokosten
Sie bekommen die
Stornokosten im Schadensfall von Ihrer RRV zurückerstattet - nicht von uns!!!
Hierzu müssen Sie im Schadensfall alle fälligen Zahlungen (wie Anzahlung / Restzahlung oder Stornokosten) an uns leisten bzw. beglichen haben. Sie bekommen dann von uns eine Stornorechnung mit den Stornokosten, sowie das Schadensformular der Union Reiseversicherung zugeschickt (falls Sie über uns die RRV mitgebucht haben) und reichen diese direkt bei Ihrer Versicherung ein.
Die zuständige RRV prüft Ihren Fall und zahlt Ihnen dann nach Schadensprüfung die Stornokosten zurück.
Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so wird dieser von den erstattungsfähigen Stornokosten abgezogen.
Zusammenfassung:
- Sie müssen alle offenen Forderungen / Stornokosten an uns beglichen haben
- anschließend erhalten Sie eine Stornokostenrechnung
- inkl. des Schadensformulars der Union Reiseversicherung (wenn Sie die RRV über uns mitgebucht haben)
Die Versicherung braucht dann von Ihnen:
- Versicherungsnummer
- Buchungsbestätigung der Reise
- Stornokostenrechnung
- ausgefülltes Schadensformular incl. Rücktrittsgrund
- Belege über Versicherungsfall (z.B. bei Erkrankung - ärztliches Attest mit Diagnose, Unfallbericht, Sterbeurkunde, Mutter-Kind-Pass, Nachweis vom Arbeitsamt, usw.