Die Verkehrsregeln, wie Geschwindigkeitslimits und Ausrüstung die man im Fahrzeug mitführen muss unterscheiden sich in den Ländern Deutschland, Kroatien, Österreich und Slowenien (Foto: Kroati.de)
- Wichtiges in Kürze
- Straßenverkehrsinfos
- Geschwindigkeitslimits
- Verkehrsregeln:
- Österreich
- Slowenien
- Kroatien
Wer mit dem Auto auf den Straßen im In- und Ausland unterwegs ist, sollte sich immer an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten, ansonsten können bei einem Verstoß oft hohe Kosten bzw. Strafen fällig werden.
Um diese zu vermeiden, sollte man sich immer im Voraus über die geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes informieren, welches man mit seinem Fahrzeug durchreist.
Wir haben Ihnen hier eine Übersicht der wichtigsten Verkehrsinformationen für Österreich, Slowenien und Kroatien zusammengestellt.
Hier finden Sie Informationen zu den jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen und was im Fahrzeug mitzuführen ist.
Informationen zum Straßenverkehr im Überblick
Infos zu: |
Österreich |
Slowenien |
Kroatien |
Maut/Vignette |
Vignettenpflicht |
Vignettenpflicht |
Abrechnung nach Km |
Verbandskasten |
Pflicht |
Pflicht |
Pflicht |
Warndreieck |
Pflicht |
Pflicht
(2 Stück für Gespannfahrer) |
Pflicht
(2 Stück für Gespannfahrer) |
Warnweste |
Pflicht** |
Pflicht
(alle Insassen) |
Pflicht
(alle Insassen) |
Ersatzlampenset |
Empfohlen |
Empfohlen* |
Pflicht* |
Lichtpflicht am Tage |
Empfohlen |
Pflicht |
Pflicht in der Winterzeit |
grüne Versicherungskarte |
Empfohlen |
Empfohlen |
Empfohlen |
Promillegrenze |
0,5 ‰ |
0,5 ‰ |
0,5 ‰ |
Notfallnummer |
112 |
112 |
112 |
Winterreifenpflicht |
Ja vom 01.11.-15.04.
bei winterlichen
Straßenverhältnissen |
Ja vom 15.11.-15.03. oder
Ganzjahresreifen (mind. 3 mm
Mindestprofiltiefe) |
Witterungsabhängig auf
einigen Straßen-
und Streckenabschnitten |
Schneekettenpflicht |
Nach Beschilderung |
PKW ohne Winterreifen |
Winterzeit 15.11.-15.04.in den
Regionen Gorski Kotar + Lika |
* Ersatz-Glühlampen-Set: Für Bremsleuchten und Blinkerleuchten, sowie weitere Leuchten werden Ersatz-Glühlampen benötigt. Für Fahrzeuge mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfer ist dies nicht notwendig.
** Warnweste: Eine Mitführ- und Tragepflicht besteht für Lenker mehrspuriger Fahrzeuge. Beim Verlassen des Fahrzeuges auf Autobahnen, Schnellstraßen und Landstraßen muss die Warnweste getragen werden. Für Mitfahrer besteht zwar keine Warnwestenpflicht, aber wir empfehlen das Mitführen aus Sicherheitsgründen. In Slowenien besteht für alle Personen eine Mitführpflicht.
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit,
Warnwesten immer griffbereit im Fahrzeuginnenraum aufzubewahren, damit Sie diese vor dem Verlassen des Fahrzeugs schon anziehen können.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Tempolimits PKW & Motorrad |
Österreich |
Slowenien |
Kroatien |
Ortsgebiet |
50 km/h |
50 km/h |
50 km/h |
Landstraßen |
100 km/h |
90 km/h |
80 km/h |
Kraftfahrt- und Schnellstraßen |
100 km/h |
100 km/h |
100 km/h |
Autobahnen |
130 km/h |
130 km/h |
130 km/h |
Infos zum Straßenverkehr in Österreich
- In Österreich gilt eine Vignettenpflicht! Hier finden Sie Infos zu den Mautgebühren in Österreich.
- Die Lichtpflicht wurde zwar am 01.01.2008 aufgehoben, doch wir empfehlen Ihnen, aus Sicherheitsgründen auch tagsüber mit Licht zu fahren.
- Für mehrspurige Fahrzeuge gilt seit dem 01.05.2005 eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Diese muss beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstraße getragen werden. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht.
- Verbandskasten, Warndreieck sind Pflicht. Ein Ersatzlampenset wird empfohlen, ist aber in Österreich keine Pflicht.
Infos zum Straßenverkehr in Slowenien
- In Slowenien gilt eine Vignettenpflicht! Hier finden Sie Infos zu den Mautgebühren in Slowenien.
- Für Slowenien besteht eine Lichtpflicht tagsüber ganzjährig.
- Für mehrspurige Fahrzeuge gilt seit dem 01.05.2005 eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten für alle Insassen. Diese muss beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstraße getragen werden.
- Verbandskasten und Warndreieck sind mitzuführen. Ein Ersatzlampenset ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Infos zum Straßenverkehr in Kroatien
- Das kroatische Mautsystem wird nach der zurückgelegten Strecke abgerechnet und muss an der Autobahnabfahrt gezahlt werden. Sobald Sie auf eine mautpflichtige Straße auffahren, müssen Sie ein Ticket ziehen. Hier finden Sie weitere Infos zur Maut in Kroatien.
- In Kroatien gilt Lichtpflicht in einem bestimmten Zeitraum. Vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres (kurz gesagt: während der Winterzeit) muss in Kroatien mit Abblendlicht gefahren werden.
- Für alle Personen / Insassen eines Fahrzeuges müssen Warnwesten im Fahrzeug vorhanden sein und bei Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften (bei einem Unfall) getragen werden!
- Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste und ein Ersatzlampenset (Fahrzeuge mit Xenon, LEDs oder Neonleuchten benötigen diese nur für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.) sind verpflichtend mitzuführen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Autor: Michael Müller