1. | Vermittlung, Mietvertrag | ||||||||
1.1 | Wenn Sie mit Hilfe der Firma Kroati-Reisen GmbH u. Co. KG eine Ferienunterkunft mieten, vermittelt Kroati-Reisen einen Mietvertrag im Namen und Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Der Leistungsträger ist im jeweiligen Mietvertrag benannt. Durch die Einverständniserklärung des Leistungsträgers ist Kroati-Reisen bevollmächtigt, verbindliche Mietverträge in dessen Namen vorzunehmen. | ||||||||
1.2 | Im Falle eines Mietvertrages kommt der die Vermietung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Leistungsträger für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zustande. Kroati-Reisen verpflichtet sich, die gewünschte Vermittlung im Namen des Leistungsträgers ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. | ||||||||
1.3 | Mit der Buchung bietet der Kunde dem Leistungsträger den Abschluss des Mietvertrags zu Urlaubszwecken verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Ausschreibung laut Internetangebot auf der Internetseite . | ||||||||
1.3.1 | Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Kroati-Reisen den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. | ||||||||
1.4 | Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. | ||||||||
1.5 | Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Leistungsträgers zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Kroati-Reisen dem Kunden eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers übermitteln. Dies kann auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. | ||||||||
2. | Bezahlung | ||||||||
2.1 | Zahlungsmöglichkeiten Bei der Buchung werden Ihnen folgende Zahlungsarten angeboten (diese können je nach Objekt variieren):
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2.1.1 | Die Übermittlung ihrer Daten erfolgt über eine verschlüsselte SSL Verbindung (https in der Adresszeile) an unseren Server in Deutschland. Des Weiteren sind unsere Systeme nach dem PCI DSS (Payment Card Data Security Standard) zertifiziert und bieten Ihnen größtmögliche Sicherheit im Umgang mit sensiblen Kreditkartendaten. | ||||||||
2.1.2 | Bei Zahlung mit Kreditkarte behalten wir uns das Recht vor, im Falle eines Zahlungsausfalles, bei Nichtanreise oder Nicht-Inanspruchnahme ihrer Leistung, ihre Kreditkarte mit anfallenden Folgekosten gemäß Ziffer 4.3 zu belasten. | ||||||||
2.2 | Bezahlung von Standard Buchungen (mit mehr als 30 Tagen bis zur Anreise) | ||||||||
2.2.1 | Überweisung | ||||||||
Bei Buchungen mit der Zahlungsart Überweisung ist vom Kunden innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist (in der Regel 7 Tage) eine Anzahlung an Kroati-Reisen zu leisten. Die Höhe der Anzahlung liegt objektabhängig zwischen 15 und 25 Prozent des Gesamtbetrags. (Stark ermäßigte Angebote für Hotels und Ferienanlagen sind teilweise mit erhöhter Anzahlung gekoppelt und können vom Kunden bei der Buchung wahlweise akzeptiert oder abgelehnt werden). Die Restzahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist (in der Regel 30 Tage vor Anreise) ebenfalls an Kroati-Reisen zu entrichten. |
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2.2.2 | Kreditkarte | ||||||||
Bei Zahlung mit Kreditkarte gibt es verschiedene Zahlungsoptionen. Diese sind objektabhängig wie folgt gegliedert:
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2.3 | Bezahlung von kurzfristigen Buchungen (mit weniger als 30 Tagen bis zur Anreise) | ||||||||
Bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung mit Kreditkarte oder umgehender Überweisung erfolgen. | |||||||||
2.3.1 | Überweisung | ||||||||
Der Gesamtpreis (Anzahlung + Restzahlung) ist sofort an Kroati-Reisen zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen müssen Sie uns zusätzlich einen Bankbeleg über die getätigte Überweisung übermitteln. | |||||||||
2.3.2 | Kreditkarte | ||||||||
Die Zahlungsoptionen für Zahlung mit Kreditkarte bei kurzfristigen Buchungen ist identisch mit Standard Buchungen unter Punkt 2.2.2. | |||||||||
2.4 | Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Leistungsträger berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Stornierungskosten gemäß seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. | ||||||||
3. | Leistungsänderungen | ||||||||
3.1 | Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages zu Urlaubszwecken, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Leistungsträger oder von Kroati-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrags nicht beeinträchtigen. Kroati-Reisen teilt dem Kunden wesentliche Änderungen sofort nach Bekanntwerden mit. | ||||||||
4. | Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten | ||||||||
4.1 | Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Kroati-Reisen schriftlich zu erklären. |
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4.2 | Bei Reiserücktritt sind die Stornokosten in den AGB`s des Leistungsträgers maßgebend. Kroati-Reisen ist vom Leistungsträger mit dem Zahlungseinzug dieser Stornokosten beauftragt. Entscheidend für die Berechnung der Höhe der Stornokosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Kroati-Reisen oder der Buchungsstelle / Leistungsträger. Die Stornokosten unserer Leistungsträger sind zeitlich wie folgt gestaffelt:
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4.3 | Dem Kunden bleibt es in jedem Falle unbenommen, Kroati-Reisen oder dem Leistungsträger nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. | ||||||||
5. | Umbuchungen | ||||||||
5.1 | Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Kroati-Reisen ein Umbuchungsentgelt erheben.
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5.2 | Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. | ||||||||
6. | Reiseunterlagen | ||||||||
6.1 | Sie erhalten die Reiseunterlagen nach Eingang der Restzahlung oder bei Zahlungsvereinbarung „bar vor Ort“ ca. 3 Wochen vor Reiseantritt. | ||||||||
6.2 | Der Kunde hat Kroati-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Anreisebeschreibung, Voucher) nicht innerhalb der von Kroati-Reisen mitgeteilten Frist erhält. | ||||||||
7. | Beschränkung der Haftung | ||||||||
7.1 | Kroati-Reisen haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags. Sie haftet ausdrücklich nicht für die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen und etwaiger daraus resultierender Mängel. | ||||||||
8. | Verjährung | ||||||||
8.1 | Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Kroati-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kroati-Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Kroati-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kroati-Reisen beruhen. | ||||||||
8.2 | Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. | ||||||||
8.3 | Die Verjährung nach Ziffer 8.1 und 8.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. | ||||||||
8.4 | Schweben zwischen dem Kunden und Kroati-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Kroati-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. | ||||||||
9. | Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften | ||||||||
9.1 | Kroati-Reisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Leistung angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. | ||||||||
9.2 | Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Kroati-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. | ||||||||
9.3 | Kroati-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Kroati-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. | ||||||||
10. | Rechtswahl | ||||||||
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Kroati-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Leistungsträger im Ausland für die Haftung von Kroati-Reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. | |||||||||
11. | Gerichtsstand | ||||||||
11.1 | Der Kunde kann Kroati-Reisen nur an dessen Sitz verklagen. | ||||||||
11.2 | Für Klagen von Kroati-Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Kroati-Reisen vereinbart. | ||||||||
11.3 | Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
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11.4 | Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung bereit, die Sie unter diesem Link finden: https://commission.europa.eu/index_de. Kroati-Reisen nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet. |
Wenn Sie bei uns oder bei einem unsere Agenten eine Reise aus diesem Prospekt buchen, kommt zwischen Ihnen und BALKAN HOLIDAYS AG ein Vertrag zustande. Aus diesem Vertrag ergeben sich für Sie wie für BALKAN HOLIDAVS AG Rechte und Pflichten. Wir empfehlen Ihnen daher, die nachfolgenden Bestimmungen, die Vertragsinhalte sind, sorgfältig zu lesen. Sie enthalten auch wichtige Hinweise für Ihre Reise. | |||||||||
1. | Vertragsabschluss | ||||||||
Der Vertrag zwischen Ihnen und Balkan Holidays AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und BALKAN HOLIDAYS AG wirksam. | |||||||||
2. | Vertragsgegenstand, Leistungen | ||||||||
2.1 | Gegenstand des Vertrags ist die auf den Internetportalen unserer Vermittler/Buchungsstellen publizierte Reise / Ferienunterkunft, oder die dort einzeln zusammengestellten Leistungen . Die vorliegenden Reisebedingungen und die wichtigen Hinweise sind unabdingbare Vertragsbestandteile. Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von BALKAN HOLIDAYS AG schriftlich bestätigt worden sind. | ||||||||
2.2 | Die namentliche genannten Fluggesellschaften, Hotels usw. sind als Beispiele aufgeführt und BALKAN HOLIDAYS AG ist berechtigt, diese mit anderen, qualitativ gleichwertigen Leistungsträgern zu ersetzen, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Reise nicht geändert wird. | ||||||||
3. | Preis und Zahlungsmodalitäten | ||||||||
3.1 | Projektpreise | ||||||||
Die Preise für die Reisearrangements/Ferienunterkünfte ergeben sich aus der Internetbeschreibung unserer Vermittler/Buchungsstellen. Allfällige Preisänderungen werden Ihnen anlässlich der Buchung bekanntgegeben. Alle Leistungen sind in Euro zu bezahlen. | |||||||||
3.2 | Buchungsgebühren | ||||||||
Falls Sie bei einem Pauschalarrangement (Flug und Hotel als Paket ausgeschrieben) nur die Landleistung reservieren möchten, erheben wir eine Reservierungsgebühr von €. 60.- pro Person, maximal €. 120.- pro Auftrag. | |||||||||
3.3 | Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung erheben kann. | ||||||||
3.4 | Zahlungen allgemein | ||||||||
Bei Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von ca. 20 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn bei BALKAN HOLIDAYS AG oder der beauftragten Buchungsstelle eingetroffen sein. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis unmittelbar bei Erhalt der Bestätigung zahlbar. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Bezahlung der gesamten Reise ausgehändigt. Bei verspäteter Anzahlung oder Restzahlung ist BALKAN HOLIDAYS AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten nach Ziffer 6 geltend zu machen. | |||||||||
3.5 | Die für Ihre Buchung zutreffenden Zahlungsbestimmungen entnehmen sie bitte den AGB`s ihrer Buchungsstelle, die von Balkan Holidays AG mit dem Einzug der Zahlungen beauftragt ist. | ||||||||
4. | Prospekt-, Leistungs - und Preisänderung | ||||||||
4.1 | Änderungen vor Vertragsabschluss | ||||||||
BALKAN HOLIDAYS AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Internetbeschreibungen, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten, auf den Internetportalen und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung informieren. | |||||||||
4.2 | Preisänderungen nach Vertragsabschluss | ||||||||
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus: a) der nachträglichen Erhöhungen der Beförderungskosten (einschließlich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.); c) Wechselkursänderungen oder; d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (zum Beispiel Mehrwertsteuer). Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. BALKAN HOUDAYS AG wird die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu. | |||||||||
4.3 | BALKAN HOLIDAYS AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie zum Beispiel Unterkunft, Hotels, Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn bestimmte Umstände dies erfordern. BALKAN HOLIDAYS AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. | ||||||||
4.4 | Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet; oder c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich bekanntgeben, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung per .A»-Post am 5. Tage der schweizerischen Post übergeben. | ||||||||
5. | Umbuchungen, Änderungen durch den Reisenden | ||||||||
5.1 | Wenn Sie nach Vertragsabschluss Umbuchungen und Änderungen vornehmen, werden Bearbeitungsgebühren und die Auslagen in Rechnung gestellt. | ||||||||
5.2 | Die Höhe der Kosten für Buchungsänderungen ersehen Sie in den AGB`s ihrer Buchungsstelle | ||||||||
5.3 | Werden Leistungen ersatzlos gestrichen, werden die Annullationskosten nach Ziffer 6 berechnet. | ||||||||
6. | Rücktritt (Annullation) durch den Kunden vor Reisebeginn | ||||||||
6.1 | Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Buchungsstelle Kroati - Reisen GmbH & Co. KG schriftlich zu erklären. | ||||||||
6.2 | Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, werden folgende Stornierungskosten fällig:
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Entscheidend für die Berechnung der Höhe der Stornokosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Balkan Holidays AG oder der Buchungsstelle. Dem Kunden bleibt es in jedem Falle unbenommen, Balkan Holidays nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. | |||||||||
6.3 | Linienflüge zu Spezialpreisen | ||||||||
Für die Rüge (PEXIAPEX, Gruppen- und Spezialtarife) gelten die Annullierungsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften und Tarifklassen. | |||||||||
6.4 | In unseren Arrangements ist keine Annullationskostenversicherung eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung. | ||||||||
6.5 | Wenn Sie die Reise nicht selber antreten können, haben Sie die Möglichkeit einen Ersatzreisenden zu stellen. Da eine Umbuchung gewisse Zeit benötigt und je nach ausgestellten Flugscheinen Umschreibungen nur beschränkt möglich sind, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig solche Änderungen vorzunehmen. Im weiteren richten sich die Rechte und pflichten gemäß dem Bundesgesetz über Pauschalreisen, Art. 17. | ||||||||
7. | Reiseabsage durch BALKAN HOLIDAYS AG | ||||||||
7.1 | BALKAN HOLIDAYS AG darf die Reise absagen oder abbrechen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Es sind mindestens die Annullationskosten geschuldet. Schadenersatzansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen. | ||||||||
7.2 | Bei Nichterreichen der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl (Sie finden diese bei der jeweiligen Reiseausschreibung) wird die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abgesagt. | ||||||||
7.3 | Bei Ereignissen höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Epidemien, Schließung von Grenzen, Unruhen, kriegerischen Ereignissen, Streiks usw.) behördlichen Maßnahmen, Havarien, technischen Defekten usw., kann BALKAN HOLIDAYS AG die Reise absagen. Die Sicherheit der Teilnehmer steht bei diesem Entscheid an erster Stelle. Wird die Reise vor Reisebeginn abgesagt erhält der Teilnehmer den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. | ||||||||
8. | Sie brechen die Reise ab | ||||||||
Brechen Sie die Reise ab, oder annullieren Sie an Ort und Stelle einzelne Leistungen (Exkursionen, Hotelübernachtungen usw.) können grundsätzlich keine Rückerstattungen vorgenommen werden. Sofern die Leistungsträger für die von Ihnen nicht bezogenen Leistungen eine Rückerstattung vornehmen und dadurch die Kosten für die anderen Reiseteilnehmer nicht erhöht werden, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung. In jedem Falle bleiben jedoch mindestens die auf die nicht bezogenen Leistungen entfallenden Annullationskosten nach Ziffer 6 geschuldet. | |||||||||
9. | Programmänderungen während der Reise | ||||||||
9.1 | BALKAN HOLIDAYS AG behält sich ausdrücklich vor, während Rundreisen die in diesem Prospekt oder in Ihrer Reisbestätigung oder in Ihrem persönlichen Reiseprogramm namentlich genannten Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Hotels usw. durch andere, gleichwertige zu ersetzen oder den Programmablauf zu ändern. Solche Änderungen können, sofern erforderlich, auch kurzfristig erfolgen. | ||||||||
9.2 | Bei Eintritt wichtiger Gründe oder höherer Gewalt (zum Beispiel behördliche Maßnahmen, Epidemien, Grenzschließungen, geänderten metereologischen Bedingungen usw.) kann BALKAN HOLIDAYS AG im Interesse der Teilnehmer die Reise abbrechen. In diesem Fall wird der anteilmäßige Preis der nicht bezogenen Leistungen rückerstattet. | ||||||||
10. | Beanstandung durch den Reisenden | ||||||||
10.1 | Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, beim örtlichen Leistungsträger (Hotel, Reiseleiter, Balkan Holidays AG Vertretung) oder an unserem Hauptsitz in der Schweiz unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden. (Die Telefon- oder Faxkosten werden Ihnen zurückerstattet). | ||||||||
10.2 | Der lokale Leistungsträger, die Reiseleitung oder die BALKAN HOLIDAYS AG - Vertretung wird bemüht sein, diesen Mangel oder Schaden zu beheben. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom betreffenden Leistungsträger, der Reiseleitung oder der BALKAN HOLIDAYS AG - Vertretung schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche spätere Schadenersatzforderungen anzuerkennen. | ||||||||
10.3 | Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber BALKAN HOLIDAYS AG geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert 4 Wochen nach vertraglich, vereinbartem Reiseende schriftlich BALKAN HOLIDAYS AG oder ihrer Buchungsstelle unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des örtlichen Leistungsträgers, der Reiseleitung oder der BALKAN HOLIDAYS AG - Vertretung beizulegen. | ||||||||
10.4 | Allfällige Forderungen Ihrerseits erlöschen, sofern Sie den Mangel oder den Schaden nicht bereits an Ort und Stelle angezeigt haben und keine schriftliche Bestätigung des Leistungsträger vorweisen können. | ||||||||
10.5 | Bei Leistungsausfällen, Minderleistungen und erlittenen Schäden, welchen den Betrag von €. 500.- überschreiten können, sind Sie zudem verpflichtet, nach Eintritt des Leistungsausfalls oder des Schadens so rasch als möglich BALKAN HOUDAYS AG am Hauptsitz in Zürich (Schweiz) oder ihre Buchungsstelle per Telefon, Telex oder Fax zu benachrichtigen. Andernfalls erlöschen Ihre möglichen Forderungen. | ||||||||
11. | Haftung von BALKAN HOLIDAYS AG | ||||||||
11.1 | BALKAN HOLIDAYS AG vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es BALKAN HOLIDAYS AG, dem lokalen Leistungsträger oder der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, sofern BALKAN HOLIDAYS AG oder der beigezogene Leistungsträger ein Verschulden trifft. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 11.2.4.). | ||||||||
11.2 | Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse | ||||||||
11.2.1 | Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages, so kann sich BALKAN HOLIDAYS AG auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen Insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr). | ||||||||
11.2.2 | BALKAN HOLIDAYS AG haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches BALKAN HOLIDAYS AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von BALKAN HOLIDAYS AG ausgeschlossen. | ||||||||
11.2.3 | BALKAN HOLIDAYS AG haftet für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind nur, wenn die Schäden durch BALKAN HOLIDAYS AG oder vom beigezogenen Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 11.2.1.). | ||||||||
11.2.4 | BALKAN HOLIDAYS AG haftet für Sach- und Vermögensschäden (übrige Schäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, wenn diese von BALKAN HOLIDAYS AG oder vom beigezogenen Dienstleistungsträger verschuldet sind. Die Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, außer der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. | ||||||||
11.3 | Sofern Sie während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge buchen, ist BALKAN HOLIDAYS AG nicht Ihr Vertragspartner und haftet in keinem Fall für die Durchführung der Veranstaltung oder wenn Sie irgendwelche Schädigungen erleiden sollten. | ||||||||
11.4 | Haben Sie Leistungen gebucht, die nicht im BALKAN HOLIDAYS AG Prospekt aufgeführt sind, tritt BALKAN HOLIDAYS AG in jedem Fall nur als Vermittler auf und haftet keines Falles für Nicht – oder Schlechterbringung der Leistung oder eventuell erlittener Schäden. | ||||||||
11.5 | Der vorliegende Prospekt wird nicht im Namen der darin genannten Fluggesellschaft publiziert. Diese werden in keiner Weise verpflichtet. Ihre Haftung richtet sich nach den einschlägigen internationalen Abkommen, Gesetzen und ihren Transportbedingungen. | ||||||||
11.6 | BALKAN HOLIDAYS AG haftet nicht für Verspätungen von offiziellen, fahrplanmäßig verkehrenden Transportmitteln (Flugzeuge, Eisenbahnen, Linienbusse usw.), für daraus entstehende Mehrkosten für Hotelübernachtungen, Verpflegung, Taxikosten, Mehraufwendungen und den Verfall von Reiseleistungen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind direkt beim betreffenden Leistungsträger geltend zu machen. | ||||||||
12. | Anwendbares Recht und Gerichtsstand | ||||||||
Die Verträge zwischen Reisenden und BALKAN HOLIDAYS AG unterstehen ausschließlich schweizerischem Recht. BALKAN HOLIDAYS AG kann ausschließlich an ihrem Sitz In der Schweiz eingeklagt werden. | |||||||||
13. | Persönliche Ausweispapiere, Zoll und Devisenvorschriften | ||||||||
13.1 | Die Reiseteilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass die für die Reise erforderlichen persönlichen Ausweispapiere (Reisepass, Visum usw.) den Vorschriften entsprechen. Beachten Sie bitte, dass diese kurzfristig ändern können und dass alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, zu Ihren Lasten gehen. Der Reisekatalog enthält Angaben zu den Pass - und Visavorschriften, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung des Reisekataloges. | ||||||||
13.2 | Zollvorschriften | ||||||||
Die Reiseteilnehmer sind selbst für deren Einhaltung verpflichtet. | |||||||||
13.3 | BALKAN HOLIDAYS AG kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll und Devisen-Vorschriften sind Sie allein verantwortlich. |
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